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Nickels & Hendele

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Entscheidung des Amtsgerichts Wadern - Familiengericht - vom 16.02.2011

 

Die Behandlung von Unterhaltsansprüchen, seien es die Ansprüche auf Kindesunterhalt oder

die Ansprüche auf Unterhalt für die Zeit des Getrenntlebens oder den Nachscheidungsunterhalt gehören zum normalen Programm der im Familienrecht tätigen Anwälte.

 

Neben der Beurteilung allgemeiner Fragen zur Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners, liegt die Besonderheit des nachfolgend einsehbaren Urteils des Amtsgerichts Wadern in der Behandlung der Frage nach den Auswirkungen der Verbraucherinsolvenz / Privatinsolvenz des Unterhaltsschuldners.

 

Wird dem Unterhaltsschuldner in der Verbraucherinsolvenz Restschuldbefreiung erteilt, gehen damit grundsätzlich auch Ansprüche auf rückständigen Unterhalt unter, die bis zum Beginn des Verbraucherinsolvenzverfahrens aufgelaufen waren.

 

Dem kann dadurch entgangen werden, daß die Unterhaltsansprüche als aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung resultierend im Insolvenzverfahren angemeldet werden.

Werden die Unterhaltsansprüche so festgestellt, können sie auch nach Erteilung der Restschuldbefreiung im übrigen noch verfolgt werden. 

Wird dies allerdings durch den Unterhaltsschuldner bestritten, muß entsprechende Feststellungsklage erhoben werden. Das Gericht muß dann davon überzeugt werden, daß eine Unterhaltsentziehung im Sinne einer unerlaubten Handlung vorliegt. 

 

 

 




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