Rechtsanwälte
Nickels & Hendele
Seit 30 Jahren im Recht


 

Mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen - hier sind nur einige wenige Anwälte ausschließlich zugelassen - vertreten wir Sie vor allen deutschen Gerichten.

 

Als Verteidiger im Strafverfahren vertreten wir gegebenenfalls bis zum Bundesgerichtshof. 

 

 

 

 

 

 

 

Aufgrund der schwierigen Materie wird von der Widergabe abgesehen.

Die Entscheidung kann hier abgerufen werden. 

 

 




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